Ein weiteres Spezialthema

Eine Registrierkasse...   Die meisten Kunden als auch Ladengeschäftinhaber kennen dieses Gerät !
Was soll schon schwierig sein damit ! Betrag eintippen und fertig. Aber jetzt wird es erst richtig interessant.

  • Haben Sie die richtigen Warengruppen (zusammengefasst) ?
  • Können Sie brauchbare Auswertungen mit den Kassendaten erzeugen ?
  • Haben Sie Ihre Kasse überhaupt richtig eingerichtet ?
  • Ist Ihre Kasse GDPdU-fähig (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) ?
  • Genügt Ihre Registrierkasse den Voraussetzungen der Finanzämter (GoDB / GoBS) ?

Das Bundesfinanzministerium hat gerade veröffentlicht, dass Betriebsprüfungen für das Geschäftsjahr 2015 verschärft die zeitnahe Erfassung von Geschäftsvorgängen in der EDV kontrollieren werden (z.B. Registrierkassenvorgänge).

Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass ab 2016 alle Registrierkassen diesen Grundsätzen genügen müssen. Das heißt, Sie müssen gegenüber dem Finanzamt jederzeit in der Lage sein, Ihre Ein- und Entnahmen plausibel zu erklären und dokumentieren zu können. Hier einige Vorgaben:

  • Ihre Kasse muss nachweisen können: Einnahmen, Entnahmen, Retouren, Storno, Zahlungswege, Einzelpositionen, Tagesabschlüsse, Z-Bons
  • Ihre Kasse muss gespeichert und abrufbar haben: Protokolle für Verkäufer und Trainingsspeicher, Bedienungsanleitung, Programmieranleitungen

Wir sind für Sie da

Wir kennen uns bei der Einrichtung von Registrierkassen aus und vermeiden die Fehler, um Ihre Kasse gleich vollständig korrekt betriebsbereit zu machen. Hier einige Vorgaben an gesetzliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung, insbesondere der Kassenführung:

  • Alle Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung lassen sich nachverfolgen  (§ 145,1 AO)
  • Sämtliche Geschäftsvorfälle sind vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen (§ 146, 1, 1 AO)
  • Alle Kassenein- und -ausgaben werden täglich festgehalten (§ 146, 1, 2 AO)

Wir wissen, welche Daten benötigt werden und elektronisch gespeichert werden müssen bzw. können . Die zu verwendenden Registrierkassen haben ein elektronisches Journal, speichern die Grundeinstellungen (Stammdaten) und besitzen Einzel- und Summenspeicher:

  • Eingerichtete Warengruppen, Artikelnummern, Preise mit Bezeichnungen und den möglichen Steuersätzen (7% / 19%)
  • Zuordnungen zu einzelnen Waren- / Steuergruppen
  • Eingerichtete Bediener mit ihren Berechtigungen (Stornoabruf, X- / Z-Bon- Abruf, etc.)
  • Statistische Angaben zu Anzahl von Kunden, Bonierungen, Geldladenöffnungen, etc.
  • Summen für Artikel und / oder Warengruppen
  • Summen unterteilt nach Zahlungswegen (Bar, Kreditkarten, Rechnungen, etc.)
  • Umsätze nach Steuersätzen und Warengruppen, etc.
  • Berichtseinstellungen (Kopf- / Fußzeile mit Firmennamen, Steuernummer, Grußmeldung, fortlaufende Z-Nummer, Totalsumme, aufgelaufene Umsätze, etc.)

Diese Informationen sind in jeder Registrierkasse gespeichert. Damit sie benutzt werden können, müssen viele dieser Funktionen aktiviert werden. In fast allen Fällen ist die Registrierkasse mit bestimmten konkreten Handgriffen und Einstellungen zu starten, damit sie GDPdU-fähig wird und das Finanzamt eine belastbare Prüfung vornehmen kann.

...vergessen Sie diese Handgriffe und Einstellungen nicht !! Sie handeln sich sonst später bei einer Prüfung viel Arbeit und Nachrecherche ein.


In Zusammenarbeit mit der SelGros

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